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   OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80   

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https://dejure.org/1980,3129
OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80 (https://dejure.org/1980,3129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.1980 - 2 Ss 400/80 (https://dejure.org/1980,3129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 2 Ss 400/80 (https://dejure.org/1980,3129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwesenheit eines Verteidigers bei der Verkündung der Urteilsformel im Berufungsverfahren im Falle notwendiger Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1981, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80
    Dünnebier vertritt im Gegensatz zu der Entscheidung BGHSt 15 S 306 die Auffassung, daß bei einem Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO nicht der absolute Revisionsgrund des § 338 Ziff 5, sondern nur ein relativer Revisionsgrund gegeben ist (zustimmend Meyer, LR Rdz 87 zu § 338 StPO ).

    Ob dieser Rechtsansicht, die im Gegensatz zu der Entscheidung BGHSt 15 S 306 steht, gefolgt werden kann, mag hier dahinstehen.

    Die Entscheidung BGHSt 15 S 306 nötigt nicht zur Vorlegung nach § 121 GVG .

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80
    Die Verkündung der Urteilsformel gehört zu den wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung, so daß der absolute Revisionsgrund des § 338 Ziff 5 StPO gegeben ist, wenn sie in Abwesenheit einer Person erfolgt, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt (BGH bei Dallinger MDR 1973 S 372; anders für die Verkündung der Urteilsgründe BGHSt 15 S 263).
  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Dies ist folglich auf Grund der dann gegebenen prozessualen Lage zu entscheiden, vgl. OLG Hamm, Anwaltsblatt 1981, 199.
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