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OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwesenheit eines Verteidigers bei der Verkündung der Urteilsformel im Berufungsverfahren im Falle notwendiger Verteidigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 27.08.1979 - Ns 25 Ls 11 Js 466/78
- OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80
Papierfundstellen
- AnwBl 1981, 199
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80
Dünnebier vertritt im Gegensatz zu der Entscheidung BGHSt 15 S 306 die Auffassung, daß bei einem Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO nicht der absolute Revisionsgrund des § 338 Ziff 5, sondern nur ein relativer Revisionsgrund gegeben ist (zustimmend Meyer, LR Rdz 87 zu § 338 StPO ).Ob dieser Rechtsansicht, die im Gegensatz zu der Entscheidung BGHSt 15 S 306 steht, gefolgt werden kann, mag hier dahinstehen.
Die Entscheidung BGHSt 15 S 306 nötigt nicht zur Vorlegung nach § 121 GVG .
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.1980 - 2 Ss 400/80
Die Verkündung der Urteilsformel gehört zu den wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung, so daß der absolute Revisionsgrund des § 338 Ziff 5 StPO gegeben ist, wenn sie in Abwesenheit einer Person erfolgt, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt (BGH bei Dallinger MDR 1973 S 372; anders für die Verkündung der Urteilsgründe BGHSt 15 S 263).
- OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Dies ist folglich auf Grund der dann gegebenen prozessualen Lage zu entscheiden, vgl. OLG Hamm, Anwaltsblatt 1981, 199.